Gemeinsamer Fraktionsantrag
Bezirksvertretung Ost: 28.05.2024
Hauptausschuss: 26.06.2024
Rat: 03.07.2024
Beratungsgegenstand
Aufnahme in die Fluglärmschutzkommission des Flughafens Düsseldorf
Beschlussentwurf:
Die Bezirksvertretung Ost/ der Hauptausschuss empfiehlt, der Rat der Stadt Mönchengladbach beschließt:
Die Verwaltung wird beauftragt, einen Antrag auf Aufnahme in die Fluglärmschutzkommission des Flughafens Düsseldorf beim Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen zu stellen und ausreichend zu begründen.
Finanzwirksamkeit:
Keine.
Begründung:
Schon im Jahre 2015 wurde durch einstimmigen Beschluss des Rates dieser Antrag beschlossen und der Antrag im Dez. 2015 ans Ministerium gestellt. Leider wurde dieser dann im Februar des Jahres 2016 vom damaligen Ministerium abgelehnt. Der Lärmaktionsplan der Stadt Mönchengladbach, geht in seiner 4. Auslegung konkret auf die Lärmbelastungen durch den Flugverkehr in Richtung Flughafen Düsseldorf ein. Siehe hierzu folgenden Auszug: Lärmaktionsplan 4. Runde ab S. 68
„Da allerdings die östlichen Stadtteile Mönchengladbachs in direkter Verlängerung der beiden Start-/Landebahnen des Flughafens Düsseldorf liegen und an etwa 20-30 % der Tage im Jahr (bei Ostwindlagen) der Anflug aus Betriebsrichtung 05 (aus Richtung Mönchengladbach) erfolgt, kommt es insbesondere dort dennoch zu deutlich wahrnehmbaren und in jedem Fall störenden Lärmpegeln bei den Einzelereignissen. Der überwiegende Teil der Flugzeuge nutzt das Instrumentenlandesystem, somit müssen sich die Flugzeuge in der Regel bereits über Giesenkirchen auf der Anfluggrundlinie befinden. Über dem gesamten Stadtgebiet fädeln die Flugzeuge aus nordwestlicher bzw. südöstlicher Richtung auf diese Grundlinie ein. Hier sind die Einzelereignisse der Überflüge ebenfalls deutlich wahrnehmbar. Mehrere bereits in der ersten Runde des Lärmaktionsplan der Stadt Mönchengladbach festgesetzte „besonders ruhige Gebiete, wie zum Beispiel das „Hoppbruch“ (siehe nachfolgendes Kapitel) befinden sich ebenfalls im direkten Einflussbereich dieser Anfluggrundlinie. Möglichkeiten der Stadt Mönchengladbach: Leider sind die Möglichkeiten der Stadt Mönchengladbach auf das Thema Fluglärm des Flughafens Düsseldorf einzuwirken stark eingeschränkt. Die Gesetzgebungskompetenz für den Luftverkehr obliegt hier grundsätzlich dem Bund. Den Ländern wurden vom Bund verschiedene, wesentliche Aufgaben der Luftverkehrsverwaltung im Rahmen der Auftragsverwaltung übertragen, die im § 31 Abs. 2 des Luftverkehrsgesetzes aufgeführt sind. Für die Kommunen verbleiben daher nur wenige Handlungsmöglichkeiten. Hierzu gehört in erster Linie die Mitarbeit in sogenannten Fluglärmschutzkommissionen, welche die Genehmigungsbehörde unter anderem über Maßnahmen zum Schutz gegen Flug lärm wie z.B. bei der Festlegung von Abflugstrecken beraten. Die an der Fluglärmschutzkommission teilnehmenden Kommunen werden von der Genehmigungsbehörde auf Vorschlag der entsendeten Institutionen berufen. Der Antrag auf Aufnahme in die Fluglärmschutzkommission des Flughafens Düsseldorf wurde von der Stadt Mönchengladbach Ende 2015 an das zuständige Ministerium gestellt und im folgenden Jahr aufgrund fehlender Betroffenheit und bereits zu großer Anzahl an Mitgliederkommunen negativ beschieden. Eine weitere, kleinere Möglichkeit ist die Beteiligung bei Plangenehmigungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung. Aus Gründen der Betroffenheit insbesondere der östlichen Stadtteile sowie der besonders ruhigen Gebiete hat sich der Rat der Stadt Mönchengladbach 2016 in einer Stellungnahme im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens zur Kapazitätserweiterung des Flughafens Düsseldorf gegen eine Erweiterung ausgesprochen.
Bei zukünftigen Verfahren des Flughafens Düsseldorf kann die Betroffenheit wiederum eingebracht werden.“
Aus diesen Gründen ist es sinnvoll und notwendig, erneut einen Antrag auf Aufnahme in die Lärmschutzkommission des Flughafens Düsseldorf zu stellen.
Mönchengladbach 15.05.2024
Dr. Boris Wolkowski/Ulla Schmitz, Fraktionssprecher Bündnis 90/Die Grünen
Janann Safi, Fraktionsvorsitzende SPD
Achim Wyen, Fraktionsvorsitzender FDP
Fred Hendricks, Fraktionsvorsitzender CDU
Achim Wyen, Fraktionsvorsitzender FDP
Torben Schultz, Fraktionsvorsitzender Die Linke
Ulas Sazi Zabci, Mitglied Ratsgruppe Die FRAKTION
Dieser Antrag wurde in der Ratssitzung einstimmig beschlossen.