Fraktionsantrag
Bezirksvertretung Ost: 19.03.2015
Beratungsgegenstand
Aufnahme der Straße „Ruckes“ in Giesenkirchen in die nächste Stufe der Umsetzung des Lärmaktionsplans der Stadt Mönchengladbach
Beschlussentwurf:
Die BV Ost beschließt, dem Planungs- und Bauausschuss, dem Hauptausschuss und dem Rat der Stadt zu empfehlen:
Die Verwaltung wird beauftragt, die Straße „Ruckes“ in Giesenkirchen in die nächste Stufe der Umsetzung des Lärmaktionsplans der Stadt Mönchengladbach mit aufzunehmen.
Dabei sind folgende Schritte zu berücksichtigen, um eine Lärmreduzierung zu erreichen.
- Auf der Straße Ruckes wird im Bereich der Wohnbebauung durchgehend Tempo 30 eingeführt.
- Es wird geprüft, ob – und wenn ja, unter welchen Umständen – die Straße für größere Lkw und Sattelschlepper gesperrt werden kann.
Finanzwirksamkeit:
Diese Maßnahmen können ohne größeren Kostenaufwand umgesetzt werden.
Begründung:
Die Straße Ruckes ist bereits in der Auflistung der Straßen im Anhang des Lärmaktionsplans Stufe I aufgeführt, weil dort die Höchstwerte für ein zulässiges Lärmaufkommen überschritten werden. Das Problem der Lärmbelästigung durch hohes Verkehrsaufkommen trifft seit vielen Jahren auf die Anwohner in Ruckes zu. Durch die Vorgaben des Lärmaktionsplans ist es nun möglich, sehr zügig Handlungsoptionen umzusetzen. In einem ersten Schritt können kostengünstige Varianten zur Reduzierung der Lärmbelästigungen beitragen. Dazu gehört auch die Einführung einer Tempo-Begrenzung auf 30 km/h. Es ist unstrittig, dass eine durchgehende Tempo-30-Begrenzung zu Lärmminderung führt. In Ruckes wechseln die Vorgaben mehrfach von „Tempo 30“ auf „Tempo 50“ und umgekehrt. Es ist nicht nachvollziehbar, weshalb nicht aus Gründen der Gefahrenabwehr und der Lärmreduzierung durchgehend „Tempo 30“ umgesetzt werden kann.
In einem weiteren Schritt soll geprüft werden, ob auf dieser Strecke der Durchgangsverkehr für größere Lkw und Sattelschlepper ausgesprochen werden kann. Um das Industriegebiet Erftstraße zu erreichen, sind andere Routen vorhanden; sie müssten nur durch ein Leitsystem angebunden werden.
Diese Maßnahmen können sofort und ohne größeren Finanzaufwand durchgeführt werden. Weitere Maßnahmen, z.B. wie lärmmindernder Asphalt, stehen diesen Vorhaben nicht im Wege und sind der Politik und Verwaltung je nach Finanzlage in nächsten Schritten vorbehalten.
Mönchengladbach, den 03.03.2015
Hajo Siemes, Fraktionsvorsitzender von Bündnis 90/Die Grünen in der Bezirksvertretung Ost
Aus dem Sitzungsprotokoll der Bezirksvertretung Ost:
BV Küppers schlägt vor, den Antrag von Bündnis 90/Die Grünen in eine Anmerkung zum Protokoll wie folgt umzuwandeln:
„Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, die Straße Ruckes in Giesenkirchen in die zweite Stufe der Umsetzung des Lärmaktionplans der Stadt Mönchengladbach mit aufzunehmen.“
Daraufhin zieht der Antragssteller BV Siemes seinen Antrag zurück.