Wohnungsbau & Stadtentwicklung

Gerade mit dem Blick auf den zukünftigen Wohnungsmarkt müssen für Mönchengladbach bereits jetzt die richtigen Ziele für ein ausgewogenes Angebot für alle Zielgruppen gesetzt werden. Alle Akteur*innen des Wohnungsmarktes sind in der Analyse und der Umsetzung einzubeziehen.

Es besteht Einigkeit, dass neben der Erweiterung hochwertiger Angebote mehr bezahlbarer und öffentlich geförderter Wohnraum geschaffen werden muss.

Folgende Segmente sind für den Wohnungsmarkt wesentlich und sollen auch mit Zielgrößen definiert werden:

Sozialer Wohnungsbau

Bis 2028 wird für Mönchengladbach ein weiterer Rückgang von rund 4.000 Wohnungen prognostiziert. Dieser Entwicklung ist vehement entgegen zu steuern, damit auch in Mönchengladbach auf Grund seiner Sozialstruktur Wohnen bezahlbar bleibt. Als jährliche Zielgröße wird festgelegt, dass der Wegfall der Bindungen von ca. 500 Wohneinheiten durch Neubau, Sanierung im Bestand und durch Verlängerung von Bindung mindestens kompensiert wird.

Wir wollen eine sozial ausgewogene Struktur bei den Wohnungsbauprojekten erreichen.

Preisgedämpfter Wohnungsmarkt

Auch für Menschen mit durchschnittlichem Einkommen wird die Wohnungssuche immer schwieriger. Mönchengladbach benötigt aber einen guten Mix aller Sozialstrukturen und gerade für Familien müssen mehr Angebote geschaffen werden. Darum sind in Neubauvorhaben neben dem preisgebundenen Wohnungsbau am Einkommen orientierte Angebote zu sichern. Auch sind alle möglichen Instrumente der Förderung im Bestand stärker zu nutzen.

Einzelvereinbarungen mit dem zuständigen Ministerium zur Abrufung zusätzlicher freier Mittel sind zu verstärken.

Für diese beiden Wohnungssegmente soll vorrangig die städtische WohnBau verantwortlich werden, deren Leistungsfähigkeit auszubauen ist. Nur durch die Beibehaltung der Grundstücke und der Wohnungen in öffentlicher Hand ist der soziale Wohnungsmarkt auch für die Zukunft sicherer.

Hierzu gehört auch die Sicherung der Wohnungsangebote für besondere Gruppen, die im Wohnungsmarkt besonders auf Unterstützung angewiesen sind.

Eigentum

Eigentumsbildung, insbesondere für junge Familien, muss auch in Mönchengladbach möglich sein. Der Fokus darf nicht allein auf dem Mietwohnungsbau liegen. Wir brauchen auch ein breites Angebot für die Eigentumsnachfrage. Zur Stärkung von Quartieren ist eine gute Mischung verschiedener Wohnungssegmente sehr wichtig.

Auch Mönchengladbacher*innen sollen einen Zugriff auf Bauflächen in der eigenen Stadt haben. Hierzu sind die Vergabekriterien durch die EWMG anzupassen. Das Flächenmanagement ist den neuen Wohnungsbauzielen anzupassen. Die EWMG muss ihre Rolle zukünftig den definierten Wohnungsbauzielen anpassen.

Entwicklung durch Sanierung

Entwickeln bedeutet nicht nur makeln. Hier ist, fokussiert auf die Innenstadtbereiche, die Anwendung des klassischen Sanierungsrechts und die entsprechende Einwerbung von Sanierungsgeldern durch einen Entwicklungsträger zu forcieren.

Gerade mit dem Ziel der sozialen Stabilisierung kann eine verstärkte Eigentumsförderung auch die Rheydter Innenstadt stärken.

Monitoring Wohnungsbau

Mit der Neuordnung der Wohnungsbauförderung in der Verwaltung wurde bereits ein wichtiger Grundstein gelegt. In Zukunft soll das Thema Wohnungsbau über ein regelmäßiges Berichtswesen aus einer Hand im Planungs- und Bauausschuss erfolgen. Insbesondere die WohnBau MG und die EWMG sollen die notwendigen Daten der eigenen Aktivitäten im Kontext der Wohnungsbauziele dem zuständigen Fachbereich der Verwaltung zur Verfügung stellen.

Öffentliche Eigentümer in der Pflicht

Neben den kommunalen Flächen gibt es Liegenschaften des Bundes und des Landes, die an vielen Stellen einer sinnvollen Entwicklung entzogen werden. Hier müssen Bund und Land stärker zur Verantwortung gezogen werden.

Negative Entwicklungen im Blick

Auch wenn in Mönchengladbach derzeit nur in Einzelfällen Handlungsbedarf besteht, ist die Zweckentfremdung von Wohnraum besser zu überwachen und mit den rechtlich bestehenden Möglichkeiten zu stoppen.

Die Wohnungsaufsicht zur Bekämpfung von Missständen in Wohnungen ist zu stärken und Mieterbeschwerden zu bearbeiten.

Das rechtliche Instrument „Urbane Gebiete“ nach dem Baugesetzbuch trägt der veränderten Einzelhandelsentwicklung Rechnung und erleichtert die Umnutzung von Gewerbe zu Wohnraum. Baulückenschließung und Aufstockungen können gerade für das Stadtbild eine gute Lösung sein.

Stadtentwicklung

Mit den Förderprojekten der sozialen Stadt wurden in Rheydt und Mönchengladbach viele gute Entwicklungen gestartet und umgesetzt. Falls möglich sind diese aktuellen Veränderungen anzupassen oder auch mit einer weiteren Bürger*innenbeteiligung nochmals zu reflektieren.

Rahmenplan Abteiberg

Am Beispiel Abteiberg ist eine Nachbetrachtung angezeigt. Eine Überarbeitung des Rahmenplans in einem Werkstattverfahren mit breiter Beteiligung aller Akteur*innen soll neue Impulse setzen und ein Umdenken befördern. Daher ist es richtig, die Freifläche des alten Haus Zoar auch als solche zu betrachten und mögliche andere Nutzungsoptionen nicht von vornherein zu verwerfen. Die grundsätzlichen Fördermaßnahmen im Rahmen des IHEK dürfen dadurch nicht gefährdet werden.

Im Rahmen dieses Werkstattverfahrens sollte auch geklärt werden, wie und vor allem an welchem Standort eine multifunktional nutzbare Halle geschaffen werden kann. Daneben soll geklärt werden, welche Perspektiven es für die Museumserweiterungsfläche gibt, wie die Parkhaussituation verbessert werden kann und wie die Verzahnung dieses Bereichs mit dem Alten Markt und der Hindenburgstraße erfolgen kann.

Angesichts der eingeschränkten finanziellen Ressourcen sind wir auf Förderprogramme angewiesen und wollen diese für die gesamte Stadt konsequent nutzen.

Bürger*innenbeteiligung bei der Stadtplanung

Hierzu gibt es in Mönchengladbach gute und schlechte Beispiele. Gerade die Moderation durch beauftragte externe Büros wirkten auf Bürger*innen oftmals technokratisch, vorgeprägt und weniger verständlich. Die planerische Offenheit muss gegeben sein. Bürger*innenbeteiligung soll zukünftig früh mit der eigentlichen Idee beginnen. Nur dann haben Bürger*innen eine gute Gelegenheit mitzugestalten.

Erst anschließend sind dann die gesetzlich formalen Verfahren zu starten. Generell sollen die Bürgerbeteiligung und der Dialog mit den betroffenen Anlieger*innen (z.B. Einzelhandel) gestärkt werden. Die Beteiligung geht über die gesetzlichen Vorgaben hinaus und wird durch die Politik initiiert, wobei die Verwaltung einbezogen wird.

Die Rolle der Anhörungskommission des Ausschusses für Bauen und Planen ist zu überdenken.