Stellungnahme von Ulrich Laubach zum TOP 1 „Sachstandsbericht Braunkohle“ in der Bezirksvertretung West am 21.01.2025
Wer trägt die Folgekosten des Braunkohlebergbaus? Langfristige Gewässernachsorge,
Bergschäden, Verlust biologischer Vielfalt, gesundheitliche Auswirkungen und der
Klimawandel sind Beispiele dafür, dass die Gesellschaft (d.h. die Allgemeinheit) bereits
heute für einen Teil der Kosten aufkommt. Zur Wiedernutzbarmachung der beanspruchten
Flächen sind die Tagebaubetreiber hingegen per Gesetz ausdrücklich verpflichtet. Allerdings
ist fraglich, ob das Finanzierungsmodell der unternehmensinternen Rückstellungen
sicherstellt, dass die Kosten tatsächlich von den Verursachern getragen werden.
Unerwartete Kostensteigerungen, die Verschlechterung der wirtschaftlichen
Leistungsfähigkeit der Energiekonzerne und die Grenzen der Konzernhaftung im
Insolvenzfall können dazu führen, dass die Verursacher nicht mehr zahlungsfähig sind.
Landesregierungen und Bergbehörden können innerhalb des bestehenden Rechtsrahmens
Sicherheitsleistungen und mehr Transparenz von den Betreibern fordern. Mittel- und
langfristig stehen unterschiedliche Instrumente zur Sicherstellung der
Finanzierungsvorsorge zur Verfügung.
– Mit einem unabhängigen Kostengutachten sollte geprüft werden, wie hoch die
Folgekosten sind, welche Risiken für Kostensteigerungen es gibt und inwiefern die
gebildeten Rückstellungen ausreichend sind. Das Gutachten kann von der
Bundesregierung und/oder den Landesregierungen in Auftrag gegeben werden.
– Im Einklang mit dem Bundesberggesetz (BbergG) sollten die Bergbehörden der Länder
Sicherheitsleistungen wie Barmittel und Wertpapiere von den bergbautreibenden
Unternehmen verlangen. Das wird bisher kaum praktiziert, ist aber auch nachträglich
möglich.
– Durch eine Änderung des BbergG kann die Bundesregierung die Sicherheitsleistung
verpflichtend machen. Im Falle der Insolvenz von bergbautreibenden Tochterunternehmen
können sich die Mutterkonzerne bisher der Verantwortung entziehen. Ein
Nachhaftungsgesetz würde diese Möglichkeit stark einschränken und sollte ergänzend zu
den Sicherheitsleistungen geprüft werden.
– Für die langfristigen Folgekosten ist die Einrichtung eines öffentlich-rechtlichen Fonds
mit Nachschusspflicht der Betreiber zu prüfen ähnlich dem Fonds zur Finanzierung der
kerntechnischen Entsorgung (KENFO), auch als „Entsorgungsfonds“ oder „Atomfonds“
bezeichnet), der 2017 errichtet und in dem die Betreiber der AKWs in Deutschland 24 Mrd.
EUR eingezahlt haben.