Stärkung der Innenstädte & Stadtteilzentren

VeranstaltungWir wollen künftig eine zentrale Zuständigkeit in der Verwaltung für die Innenstädte. Für beide Innenstädte muss eine Definition der Zielvorstellung erfolgen, die deren unterschiedliche Situation und Funktion berücksichtigt.

Die bisherigen Maßnahmen werden auf ihre Wirksamkeit für eine langfristige Belebung der Innenstädte hin überprüft. Ziel ist es, die Besonderheiten der beiden Zentren zu erhalten und individuelle Lösungen, mit Einbindung der Hochschule Niederrhein, zu entwickeln und umzusetzen.

Dabei verfolgen wir die nachstehenden Ziele:

Belebung der innerstädtischen Plätze

Die Plätze in der Stadt müssen für die Belebung durch Veranstaltungen in angemessenen Umfang nutzbar sein. Gestaltungsvorgaben (Satzungen) und Nutzungseinschränkungen für den Außenbereich bedürfen einer kritischen Überprüfung.

Nutzungsänderung

Die Vorgaben für die Schaffung von Stellplätzen und deren Ablösung bei Nutzungsänderungen sollen auf ihre Auswirkungen hin untersucht werden (Mobilitätssatzung).

Steigerung der Aufenthaltsqualität

Die Aufenthaltsqualität soll verbessert werden. Hierzu kann die Umwandlung von Handelsflächen in Cafés oder ähnlicher gastronomischer Angebote beitragen. Die dazu erforderliche Ausweitung der Außenflächen muss geprüft werden.

Einbeziehung städtischer Gesellschaften

Die städtischen Gesellschaften sollen in die Entwicklung besser einbezogen werden (z.B. MGMG bei Veranstaltungen und EWMG bei der Entwicklung von Grundstücken).

Entwicklung der Rheydter Innenstadt

Für den Rheydter Innenstadtbereich sehen wir einen besonderen Handlungsbedarf. Dazu gehören:

– Überprüfung der Verkehrsanbindung und der Parkraumsituation unter Berücksichtigung der Auswirkungen auf den Einzelhandel und Anlieferverkehr.

Dabei muss eine mögliche Übergangssituation bei anstehenden baulichen Veränderungen einbezogen werden.

– Verbesserung der Aufenthaltsqualität für Besucher*innen durch verkehrstechnische Maßnahmen insbesondere für Fußgänger*innen, den Radverkehr und mobilitätseingeschränkte Menschen.

– Beseitigung von Angsträumen und Verbesserung des Sicherheitsgefühls – Umnutzung von leerstehenden Räumen in einen neuen Treffpunkt für Jugendliche, den sie selbst gestalten können. Eine Zusammenarbeit mit dem Stadtjugendring wird geprüft.

– Ein Konzept zur Belebung der Rheydter Innenstadt mit den Schwerpunkten Kunst, Musik und Kultur wird mit dem Citymanagement erarbeitet.

– Die Umwandlung von leerstehenden Gewerbeimmobilien in Wohnraum soll aktiv gefördert werden. Hier sind die kommunalen Wohnungsbauunternehmen in einer besonderen Verpflichtung. Gleichzeitig sollen die Möglichkeiten der Stadt geprüft werden, ob sie bei langem Leerstand einzelner Objekte tätig werden kann, um eine Verbesserung zu erzielen.

– Die Gestaltungssatzung wird mit dem Ziel, Handel und Gastronomie größere Gestaltungsspielräume zu ermöglichen, kurzfristig überarbeitet.

– Mit Hilfe der Möglichkeiten der Beschäftigungsförderung soll der öffentliche Raum gestaltet und bewirtschaftet werden. Kurzfristig wird im Bereich des Rheydter Marktes eine behindertengerechte öffentliche Toilettenanlage geschaffen.

– Die Aufgaben des Quartiersmanagers müssen überprüft und gegebenenfalls angepasst werden, um dessen Funktion zu stärken.

– Der Hauptbahnhof Rheydt muss baldmöglichst als funktionsfähiger Haltepunkt verbessert werden.

Rathaus der Zukunft

Wir wollen das Rathaus der Zukunft am Standort Rheydt. Die bisherigen Planungen müssen an die aktuellen Gegebenheiten angepasst werden. Dabei müssen der Auszug von Karstadt und Erkenntnisse der Corona-Krise (verstärktes mobiles Arbeiten) berücksichtigt werden. Das Gesundheitsamt sollte nicht im neuen Rathaus untergebracht werden, sondern weiterhin über einen eigenen Standort verfügen. Die beabsichtigte Unterbringung der städtischen Gesellschaften im Rathaus ist zu überprüfen.

Die bisherige Wegeführung soll unabhängig von den Öffnungszeiten des Rathauses möglich bleiben. Das Rathaus soll kein reiner Verwaltungsstandort, sondern auch außerhalb der Öffnungszeiten der Verwaltung ein Ort der Begegnung sein. Die noch vorzulegende qualifizierte Wirtschaftlichkeitsbetrachtung ist Grundlage für die Entscheidung.

Entwicklung der Mönchengladbacher Innenstadt

– Der Abteiberg ist das geistige und kulturelle Zentrum der Stadt. Diese gesamtstädtische Bedeutung muss gestärkt werden. Deshalb ist ein Werkstattverfahren zu installieren, indem unter anderem die Anbindung der künftigen Markthalle, des Museums und des Maria-Hilf-Geländes für die unterschiedlichen Nutzungen sinnvoll miteinander in Einklang gebracht und Zukunftsperspektiven entwickelt werden sollen.

– Angesichts der Länge der Hindenburgstraße muss der zentrale Einkaufsbereich genauer definiert werden.

– Wir streben ein Pilotprojekt zur Virtualisierung der Mönchengladbacher Innenstadt an mit der Möglichkeit von Anbindungen der lokalen Händler und Dienstleister mittels Schnittstellen, das insbesondere dem Handel neue Möglichkeiten bietet.

Der Handel soll wie im realen Leben virtuell besucht werden können. Das konkrete digitale und/oder crossmediale Angebot hinter der „Ladentüre“ ist jedem selbst zu überlassen.

Entwicklung der Stadtteilzentren

Die Identifikation mit den Stadtteilen ist eine Stärke unserer Stadt. Die Zugehörigkeit zu einem gewachsenen Stadtteil oder einem Wohnquartier ist ein wichtiger Bezugspunkt für die Menschen in Mönchengladbach.

Die Stadtteilzentren sind notwendig für die örtliche Kultur, das Zusammenleben der Menschen und die Nahversorgung.

Rat und Bezirksvertretungen haben die Aufgabe diese Zentren zu stärken und zu entwickeln.

– In allen Wohnbereichen müssen Orte der Begegnung geschaffen werden.

– Die erfolgreiche Quartiersarbeit soll fortgeführt und intensiviert werden.

– Auch bei bezirklichen Angelegenheiten sollen die Bürger*innen einbezogen werden. Denkbare Mittel sind Einwohnerversammlungen vor Bezirksvertretungssitzungen und wechselnde Tagungsorte der Bezirksvertretungen.

– Die Zielgenauigkeit der Mittel für die „Wohnumfeldverbesserung“ wird überprüft.

– Niemand in der Stadt darf sich ohne Anbindung an einen Stadtteil oder ein Quartier fühlen. Deshalb wollen wir nicht deutlich angebundene Wohnlagen zu eigenständigen Quartieren entwickeln oder deren Anbindung an bestehende Stadtteile fördern.

– Die Möglichkeit der Stadtbezirke, über Haushaltsmittel verfügen zu können, soll geprüft werden.