Sportfördermittel für Vereine nur noch mit Kinderschutzkonzept

                         Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Mönchengladbach
                       –  Pressemitteilung vom 30. September 2024 –

Sportfördermittel für Vereine nur noch mit Kinderschutzkonzept

Die grüne Ratsfraktion fördert den Schutz von Kindern in Sportvereinen. Bereits 2022 wurde das Landeskinderschutzgesetz zur Abwehr von Kindeswohlgefährdung erlassen. Dieses Gesetz hat bald auch sehr konkrete Auswirkungen auf die örtlichen Sportvereine: „Ab dem 01.07.2026 werden in Mönchengladbach Sportfördermittel nur noch an Sportvereine ausgezahlt, die über ein eigenes Kinderschutzkonzept verfügen, das haben wir mit beschlossen“, weiß Hermann-Josef Stefes, sportpolitischer Sprecher der grünen Ratsfraktion, zu berichten. „Wir sprechen hier immer hinüber eine Summe von mehr als 100.000 €“. 

Der Beschluss habe zur Folge, dass sich die Vereine aktiv mit diesem Konzept und den Maßnahmen auseinandersetzen müssten, so Stefes.  Es würden hier u.a. Strategien erarbeitet, um Kinder besser zu schützen. Damit die Sportvereine sich zeitig mit der neuen Anforderung auseinandersetzen können, verweist Herman Stefes auf den Stadtsportbund Mönchengladbach.

Dort finden Vereine Unterstützung.

Der Stadtsportbund Mönchengladbach verfügt bereits über ein umfangreiches Konzept, das als Vorbild für Nordrhein-Westfalen gilt.

https://www.mg-sport.de/unsere-themen/gegen-sexualisierte-gewalt-im-sport

Auch beim Landessportbund NRW können Vereine sich wichtige Informationen holen.

https://www.lsb.nrw/unsere-themen/schutz-vor-gewalt-im-sport/landeskinderschutzgesetz?gad_source=1&gclid=Cj0KCQjwjNS3BhChARIsAOxBM6rZWhMuaN5LcXcD-p0IHF1r4WsQIKauRacQm2Gvkb51-nGEuynmwUAaAjClEALw_wcB

Hermann-Josef Stefes, sportpolitischer Sprecher der grünen Ratsfraktion

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