Grundsätze

Die Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP vereinbaren eine kontinuierliche, vertrauensvolle Zusammenarbeit im Rat der Stadt Mönchengladbach und in den kommunalen Gremien für die Wahlperiode 2020 – 2025.

Die Zusammenarbeit in der Kooperation bezieht sich grundsätzlich auf alle Beratungsgegenstände, bei denen eine direkte Zuständigkeit des Rates vorliegt. Die Umsetzung wesentlicher gemeinsamer Ziele und Projekte erfolgt in der Form gemeinsamer Anträge.

Die Fraktionen (bzw. die jeweiligen Mitglieder der Ausschüsse) stimmen ihre Positionen im Vorfeld von Sitzungen rechtzeitig miteinander ab.

Für den Haushaltsplan mit allen Anlagen und sämtliche Gebührensatzungen sowie alle anderen Beratungsgegenstände mit direkter Zuständigkeit des Rates wird einheitliches Stimmverhalten vereinbart.

Die Fraktionen (bzw. die jeweiligen Mitglieder der Ausschüsse) unterrichten sich darüber hinaus wechselseitig und frühzeitig über geplante Antragsvorhaben. Vor Veröffentlichung des Vorhabens und Einbringung in den Rat oder den zuständigen Ausschuss stimmen sie ihre Positionen dazu miteinander ab. Ziel ist immer ein gemeinsamer Antrag der Partner.

Bei Dissens führen die Vorstände der Fraktionen einen Konsens herbei. Bleibt der Dissens bestehen, wird auf Wunsch mindestens eines Partners zunächst eine Vertagung des strittigen Beratungsgegenstands in den nächsten Ratszug mit dem Ziel der Einigung vorgenommen. Ist ein Konsens auch dann nicht herzustellen, beraten die Fraktionen über eine Freigabe der Stimmabgabe in den Ausschüssen, Bezirksvertretungen bzw. im Stadtrat. Die Partner sind sich einig darüber, dass dies insbesondere bei finanzwirksamen Themen nur die Ausnahme sein kann, um das Ziel der einheitlichen Stimmabgabe in den Haushaltsberatungen nicht zu gefährden.

Dies gilt auch bei allen übrigen Beratungsgegenständen, sofern diese eine direkte Zuständigkeit des Rates beinhalten.

Resolutionen, insbesondere, wenn sie sich an andere politische Ebenen richten, sind nicht Gegenstand der Zusammenarbeit. Sie sind den Partnern aber vor Veröffentlichung und Einbringung in den Rat zur Kenntnis zu geben. Bei einer Abstimmung zu Resolutionen geben die Fraktionen von SPD, Grünen und FDP untereinander die Abstimmung frei.