Anfrage von Reinhold Giesen in der Bezirksvertretung West am 28.05.2024
Die Edeka Rhein-Ruhr eG plant in Mönchengladbach Wickrath an der Trompeterallee die Errichtung eines Lebensmittel-Vollsortimenters. Seit dem 1. Januar 2024 gilt in NRW für Neubauten von Nichtwohngebäuden – also z.B. Gewerbeimmobilien – eine PV-Anlagen Pflicht.
Frage 1 an die Verwaltung:
Ist in der städtischen Baugenehmigung für den o.g. Edeka-Markt, diese PV-Pflicht als Auflage enthalten?
Aus der Beratungsvorlage zur verkehrstechnischen Erschließung des Marktes geht hervor, dass dort 106 Stellplätzen für PKW vorgesehen sind, aber nur 10 Fahrradstellplätze auf nur 15 Quadratmeter.
Frage 2 an die Verwaltung:
Sieht die Stadt Möglichkeiten, dieses Missverhältnis von nicht einmal 10% der Stellplätze für Fahrräder zu verändern und zudem den Platz zwischen den Fahrradständern so zu vergrößern, dass auch Fahrräder mit 2 Seitentaschen und/oder Lastenräder dort mühelos Platz finden?