Mönchengladbach. Die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen im Mönchengladbacher Stadtrat unterstützt die Forderung des „Bündnisses für soziale Gerechtigkeit“, das Fahren ohne gültigen Fahrausweis künftig als Ordnungswidrigkeit statt als Straftat-bestand zu behandeln. Da in dieser Sache eine bundesgesetzliche Regelung erforderlich ist und sie nicht von der Kommune allein entschieden werden kann, wollte das Bündnis zumindest erreichen, dass die NEW mobil und aktiv auf die Stellung von Strafanträgen verzichtet, um betroffene Personen – insbesondere sozial Benachteiligte – vor unverhältnismäßigen Konsequenzen zu schützen.
Ein entsprechender Bürgerantrag des Bündnisses, dem unter anderem der DGB, die Diakonie, der Paritätische Wohlfahrtsverband und das Arbeitslosenzentrum angehören, wurde (gegen die Stimmen von Grünen und Linke/Partei) im Ausschuss für Anregungen und Beschwerden jedoch mehrheitlich abgelehnt. Die Verwaltung stützte sich in ihrer Sicht dabei (nur) auf eine Stellungnahme der NEW, die das erhöhte Beförderungsentgelt als notwendiges Instrument für die Wirtschaftlichkeit des ÖPNV verteidigte.
„Diese Argumentation verkennt den Kern des Antrags“, kritisiert Dr. Boris Wolkowski, Fraktionssprecher der Grünen. Das erhöhte Beförderungsentgelt, betont er, solle ausdrücklich nicht abgeschafft werden. Beabsichtigt sei vielmehr, dass Menschen für Armut nicht kriminalisiert werden. „Die aktuelle Praxis ist weder sozial gerecht noch verhältnismäßig“, erklärt der Grünen-Politiker. „In vielen Bundesländern bindet die strafrechtliche Verfolgung des ‚Schwarzfahrens‘ unverhältnismäßig viele Ressourcen bei Polizei und Justiz. Gleichzeitig verursacht der Gefängnisaufenthalt hohe Kosten, ohne dass damit ein gesellschaftlicher Nutzen verbunden wäre. Die Umstellung auf ein Ordnungswidrigkeitenverfahren würde hier Entlastung schaffen und sicherstellen, dass Betroffene nicht zusätzlich stigmatisiert werden. Als ersten Schritt unterstützen wir daher die Anregung, auf Strafanträge zu verzichten.“
Karl Sasserath (Arbeitslosenzentrum) hatte in der Antragsbegründung für das „Bündnis für soziale Gerechtigkeit“ betont, dass die Doppelbestrafung durch Bußgeld und mögliche Haftstrafe insbesondere sozial benachteiligte Gruppen treffe, ohne dass dies zu einer Lösung des Problems beitrage. Er forderte die Ausschussmitglieder auf, den Antrag in den Sozialausschuss zu überweisen, um eine sachliche Prüfung zu ermöglichen. Oberbürgermeister Felix Heinrichs (SPD) indes verwies auf eine mögliche Behandlung im nichtöffentlich tagenden Aufsichtsrat der NEW mobil und aktiv.
„Eine öffentliche Debatte im Sozialausschuss wäre der richtige Ort für diese wichtige Frage“, sagt dazu Boris Wolkowski. „Es geht ja nicht darum, das Fahren ohne Fahrschein zu bagatellisieren, sondern eine praxistaugliche und sozial verträgliche Lösung zu finden.“
Bereits in 22 deutschen Städten, darunter Köln, Düsseldorf und Frankfurt am Main, wurde das „Schwarzfahren“ entkriminalisiert. Dort wird die Beförderung ohne gültigen Fahrschein als Ordnungswidrigkeit behandelt, vergleichbar mit Falschparken. Die Strafe von 60 Euro bleibt bestehen, doch bei Zahlungsunfähigkeit droht keine Haft mehr. Anders als in Mönchengladbach unterstützt die SPD in den genannten Städten diese Regelung mehrheitlich, um Armut nicht strafrechtlich zu verfolgen und Justiz sowie Gefängnisse zu entlasten.