Datum/Zeit
Date(s) - 22/03/2025
10:00 - 18:00
Veranstaltungsort
Aula des Gymnasiums an der Gartenstr.
Kategorien
Mitgliederversammlung am Samstag, 22.3.2025 von 10-18 Uhr
in der Aula des Gymnasiums an der Gartenstraße, Gartenstraße 154, 41236 Mönchengladbach
Zugang über den Schulhof (Seminarstraße)
Liebe Freundinnen und Freunde,
wir laden euch herzlich zu unserer Mitgliederversammlung am Samstag, 22.3.2025 von 10-18 Uhr in der Aula des Gymnasiums an der Gartenstraße, Gartenstraße 154, 41236 Mönchengladbach Zugang über den Schulhof (Seminarstraße) ein.
Auf unserer Mitgliederversammlung wollen wir die Bewerber*innen für die Bezirksvertretungen Süd, Ost und West für die Kommunalwahl 2025 wählen und das Kommunalwahlprogramm verabschieden.
Alle Anträge und Bewerbungen findet ihr auf Antragsgrün unter https://kvmg-mv22-3.antragsgruen.de/
Hier könnt ihr eigenständig weitere Anträge und Bewerbungen hochladen. Wenn ihr Unterstützung bei der Handhabung der Grünen Wolke benötigt, meldet euch gerne in der Geschäftsstelle.
Vorgeschlagene Tagesordnung für die Mitgliederversammlung am 22.3.2025
TOP 1 Formalia
- Begrüßung und Eröffnung der Sitzung
- Feststellen der Beschlussfähigkeit und der ordnungsgemäßen Einladung
- Wahl der Versammlungsleitung und Wahl des/der Sitzungsprotokollanten/in
- Verabschiedung des Protokolls der Mitgliederversammlung vom 15.3.2025
- Verabschiedung der Tagesordnung
TOP 2 Personalwahlen
Bewerber*innen für die Bezirksvertretungen Süd, Ost und West für die Kommunalwahl 2025
- Wahlformalitäten
- Wahl eines Wahlvorstandes und der Stimmzähler/innen
- Wahl eines Schriftführers/einer Schriftführerin nach dem Kommunalwahlgesetz zur Unterzeichnung der Niederschrift
- Wahl zweier Personen zur Abgabe der eidesstattlichen Erklärung
- Benennung zweier Vertrauensleute zur Einreichung des Wahlvorschlages
- Beschluss über das Wahlverfahren
- Wahl der Bewerber*innen für die Bezirksvertretungen Süd, Ost und West
TOP 3 Verabschiedung Wahlprogramm
TOP 4 Berichte des Vorstandes, der Fraktion, der Abgeordneten und der Delegierten
TOP 5 Verschiedenes/Termine
Dies gilt für TOP 2:
Wir möchten darauf hinweisen, dass bei form- und fristgerechter Einladung die Versammlung ohne Rücksicht auf die Zahl der Anwesenden beschlussfähig ist. Stimmberechtigt ist, wer am Tage des Zusammentritts der Versammlung im Wahlgebiet wahlberechtigt ist, d.h. Deutscher im Sinne des Art. 116, Abs. 1 GG. ist oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der Europäischen Gemeinschaft besitzt, das sechzehnte Lebensjahr vollendet hat und mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl in dem Wahlgebiet seine Wohnung, bei mehreren Wohnungen seine Hauptwohnung hat. Wählbar ist jede wahlberechtigte Person, die das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat und mindestens seit drei Monaten im Wahlgebiet seine Hauptwohnung hat.
Wir freuen uns auf eure Teilnahme!
Mit freundlichen Grüßen
Beate Wyen Niklas Langmaack Friedhelm Birth