Hauptversammlung der NEW AG

Personen

Anfrage an den Oberbürgermeister am 30.07.2019

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Reiners,

für die Weiterleitung der Beantwortung der Anfrage des Fraktionsvorsitzenden Die Linke Herrn Schultz bezüglich der Zusammensetzung der Gesellschafterversammlung der NEW AG bedanke ich mich. Der guten Ordnung halber möchte ich Sie um Beantwortung meiner nachfolgenden Frage bitten:

1.) Wie setzt sich die Gesellschafterversammlung der NEW Kommunalholding GmbH zusammen? Das zum einen strukturell, also welcher Gesellschafter verfügt über wie welche prozentualen Anteile? Ist vorgeben welcher Funktionsträger*innen welche Plätze besetzen? Gleichzeitig hätte ich gerne gewusst, wie aktuell die personelle Zusammensetzung in der Gesellschafterversammlung der NEW Kommunalholding GmbH aussieht? Abschließend, wer an den Sitzungen der Gesellschafterversammlung der Gesellschafterversammlung der NEW Kommunalholding teilnehmen darf?

2.) Ist es dem Aufsichtsratsvorsitzenden der NEW Kommunalholding GmbH bzw. seinem Vertreter erlaubt, an der Gesellschafterversammlung der NEW Kommunalholding GmbH oder der NEW AG teilzunehmen?

3.) Ist es dem Aufsichtsratsvorsitzenden der NEW AG bzw. seinem Vertreter erlaubt, an der Hauptversammlung der NEW AG teilzunehmen?

Antwort der Verwaltung vom 01.08.2019

Sehr geehrter Herr Sasserath,
in Ihrer E-Mail vom 30.07.2019 übermittelten Sie folgende Fragen:

1.) Wie setzt sich die Gesellschafterversammlung der NEW Kommunalholding GmbH zusammen? Das zum einen strukturell, also welcher Gesellschafter verfügt über wie welche prozentualen Anteile? Ist vorgeben welcher Funktionsträger*innen welche Plätze besetzen? Gleichzeitig hätte ich gerne gewusst, wie aktuell die personelle Zusammensetzung in der Gesellschafterversammlung der NEW Kommunalholding GmbH aussieht? Abschließend, wer an den Sitzungen der Gesellschafterversammlung der Gesellschafterversammlung der NEW Kommunalholding teilnehmen darf?

2.) Ist es dem Aufsichtsratsvorsitzenden der NEW Kommunalholding GmbH bzw. seinem Vertreter erlaubt, an der Gesellschafterversammlung der NEW Kommunalholding GmbH oder der NEW AG teilzunehmen?

3.) Ist es dem Aufsichtsratsvorsitzenden der NEW AG bzw. seinem Vertreter erlaubt, an der Hauptversammlung der NEW AG teilzunehmen?

Zu Ihren Fragen nehme ich wie folgt Stellung:
1.) Die Gesellschafterversammlung der NEW Kommunalholding (NEW KH) setz sich aus den Gesellschaftervertretern der Stadt Viersen, der Kreiswerke Heinsberg, der Stadt Mönchengladbach und der EWMG zusammen. Dabei hat die Stadt Viersen 20,04 %, die Kreiswerke Heinsberg 16,66 %, die Stadt Mönchengladbach 20,05% und die EWMG 43,25 % der Stimmen. Dabei wird je 1 € Gesellschaftskapital 1 Stimme gewährt.

Die Stadt Mönchengladbach wird gemäß Ratsbeschluss vom 04.07.2014 durch den Oberbürgermeister vertreten, der sich durch einen Bediensteten der Stadt vertreten lassen kann. Die EWMG wird durch den Vorsitzenden der Geschäftsführung, der sich ebenfalls vertreten lassen kann, vertreten. Die Stadt Viersen und die Kreiswerke Heinsberg regeln ihre Vertretung eigenständig. An den Sitzungen der Gesellschafterversammlung der NEW KH nehmen die Geschäftsführung der Gesellschaft, die Gesellschaftervertreter sowie der Aufsichtsratsvorsitzende, der Vorsitzende der Gesellschaftsversammlung ist, teil. Im Falle der Verhinderung des Aufsichtsratsvorsitzenden wird er durch einen seiner Stellvertreter vertreten. Weitere Teilnehmer sind nicht vorgesehen bzw. erlaubt.

2.) Der Aufsichtsratsvorsitzende der NEW KH bzw. im Falle einer Verhinderung sein Stellvertreter sind der Vorsitzende der Gesellschafterversammlung der NEW KH. An der Hauptversammlung der NEW AG darf er nicht teilnehmen.

3.) Der Aufsichtsratsvorsitzende der NEW AG bzw. im Falle seiner Verhinderung sein Stellvertreter sind der Vorsitzende der Hauptversammlung der NEW AG.

Mit freundlichen Grüßen

Hans Wilhelm Reiners, Oberbürgermeister

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