Fraktionsantrag
Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen: 11.11.2015
Hauptausschuss: 18.11.2015
Rat: 25.11.2015
Beratungsgegenstand
Klimaschutz in Mönchengladbach und Beendigung der Teilnahme an dem Kraftwerksprojekt Hamm (GEKKO) und des in diesem Zusammenhang abgeschlossenen Stromliefervertrages
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen / der Hauptausschuss empfiehlt, der Rat der Stadt Mönchengladbach beschließt:
- Die Stadt Mönchengladbach bekennt sich zum Klimaschutz und zur Energieeffizienz. Ziel ist es, den CO²-Ausstoß in der Stadt bis zum Jahr 2020 um 40 Prozent gegenüber 1990 zu senken. Um dieses Ziel zu erreichen, engagieren sich Stadtverwaltung, Politik und alle gesellschaftlichen Gruppen der Stadt gemeinsam.
- Die Stadt Mönchengladbach beteiligt sich an dieser Aufgabe mit einem eigenen lokalen Klimaschutzprogramm. Ziel ist es, alle Kundinnen und Kunden der NEW bis zum Jahr 2025 mit Strom aus erneuerbaren Energien und aus Anlagen der Kraft-Wärme-Koppelung (KWK) versorgen zu können.
- Strom aus Stein- und Braunkohle sowie aus Atomenergie soll spätestens bis zu diesem Zeitpunkt vollständig vermieden und bis dahinlaufend reduziert und die Energieeffizienz laufend gesteigert werden. Das über die Beteiligung an der NEW AG gegebene Engagement der Stadt Mönchengladbach in der Kohleverstromung wird beendet.
- Der Beendigung der Teilnahme an dem Kraftwerksprojekt GEKKO und dem damit verbundenen Verkauf des Anteils oder der Auflösung der Beteiligung an der GEKKO Vorschaltgesellschaft mbH & Co. KG (VSG) wird zugestimmt.
- Gleichzeitig ist der im Zusammenhang mit dem Kraftwerksprojekt GEKKO abgeschlossene Stromliefervertrag zu beenden.
- Die Zustimmung des Rates der Stadt Mönchengladbach steht unter dem Vorbehalt der kommunalrechtlichen Unbedenklichkeit.
Begründung:
Die damalige NVV AG (jetzt NEW AG) hat sich im Jahr 2008 an dem Kraftwerksprojekt GEKKO beteiligt. Ziel war die Planung und der Betrieb eines Doppelblock-Steinkohlekraftwerkes mit einer elektrischen Nettoleistung von 1.530 MW in Hamm sowie die Vermittlung von Rechten zum Bezug des erzeugten Stroms. Zum Zeitpunkt der Beteiligung an der Gesellschaft war aufgrund der damals geltenden Rahmenbedingungen die Entscheidung ein Schritt zur Sicherstellung der Stromversorgung. Bedingt durch die außerordentlichen Veränderungen der politisch/ rechtlichen und ökonomischen Rahmenbedingungen sowie in Folge von erheblichen Betriebsproblemen und damit verbundenen gestiegenen Investitionskosten bei den beiden Kraftwerksblöcken ist die Teilnahme an dem Kraftwerksprojekt GEKKO aus heutiger Sicht kritisch zu sehen. In Folge der vorgenannten Veränderungen ist der auch bei unterstellter Vollleistung erzeugte Strom deutlich teurer als die auf dem Strommarkt frei handelbaren und beziehbaren Strommengen. Eine Fortführung der Teilnahme an dem Kraftwerksprojekt GEKKO ist somit nicht mehr wirtschaftlich.
Die RWE AG hat vor diesem Hintergrund den beteiligten Stadtwerken zwei Ausstiegsoptionen aus dem Kraftwerksprojekt GEKKO angeboten. Die NEW AG könnte eine der beiden Optionen unabhängig voneinander wählen („Cafeteria-Modell“). Voraussetzung ist jedoch die Teilnahme am Ausstieg aller Stadtwerke mit den entsprechenden Gremienbeschlüssen bis zum 30.11.2015. Beide Optionen sehen vor, die Beteiligung zum 31.12.2015 zu beenden und die Anteile an der Gemeinschaftskraftwerk Steinkohle Hamm GmbH & Co. KG (GSH) an die RWE AG zu veräußern. Darüber hinaus sollen die bestehenden Stromlieferungsverträge gegen eine Abgeltungszahlung entweder anteilig oder vollständig zum 31.12.2015 aufgehoben werden. Die Abgeltungszahlung soll von der GSH für die Tilgung der Gesellschafterdarlehen verwendet werden. Die Stadtwerke, die die Option A wählen, sollen im Anschluss neue schuldrechtliche Vereinbarungen über die Stromlieferung und die Gewährung eines Darlehens schließen. Die Stadtwerke, die Option B wählen, beenden ihre Geschäftsbeziehungen vollständig zum 31.12.2015.
Nach Ansicht von Bündnis 90/Die Grünen Mönchengladbach ist sowohl bei Wahrnehmung der
Option A als auch der Option B der Gesellschaftszweck der GEKKO Vorschaltgesellschaft (VSG) und eine Fortführung dieser Beteiligung obsolet, so dass auch hier entweder eine Veräußerung der Beteiligung oder aber die Auflösung der Gesellschaft erforderlich wird. Die NEW AG sollte daher in den weiteren Verhandlungen mit den anderen Gesellschaftern der VSG daraufhin wirken, auch die VSG bis zum 31.12.2015 aufzulösen.
Sinnvoll und notwendig erscheint vor diesem Hintergrund, die Option B (vollständiger Ausstieg aus dem Projekt) zu wählen, was für die NEW AG wirtschaftlich verkraftbar sein sollte. Es ist davon auszugehen, dass durch das Verhandlungsergebnis keine negativen Auswirkungen auf das von der NEW AG in der Wirtschaftsplanung prognostizierte Jahresergebnis 2015 entstehen.
Gleichzeitig ist der in diesem Zusammenhang abgeschlossene Stromliefervertrag an dem Kraftwerksprojekt GEKKO zu beenden. Die sich hierdurch ergebenden freien Kapazitäten eröffnen die Möglichkeit eines Umstiegs in die Versorgung mit Strom aus erneuerbaren Energien und aus Anlagen der Kraft-Wärme-Koppelung (KWK).
Die Veräußerung einer Beteiligung ist nach § 115 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) der zuständigen Bezirksregierung anzuzeigen. Die Zustimmung des Rates der Stadt Mönchengladbach sollte unter dem Vorbehalt der kommunalrechtlichen Unbedenklichkeit erfolgen.
Mönchengladbach, 29.10.2015
Karl Sasserath, Fraktionsvorsitzender Bündnis 90/Die Grünen
Dieser Antrag wurde in der Ratssitzung mit Stimmenmehrheit abgelehnt.